Allgemeine Informationen

  • Schul­jahr: Das Schul­jahr wird in zwei Semes­ter ana­log der Volks­schu­le auf­ge­teilt. Die Feri­en und offi­zi­el­le Fei­er­ta­ge ent­spre­chen den­je­ni­gen der öffentlichen Schulen.
  • Kin­der und Jugend­li­che mit Wohn­sitz in Bin­ningen oder Bott­mingen können bis zum Abschluss der Sekun­dar­stu­fe II in die Musik­schu­le Bin­ningen-Bott­mingen auf­ge­nom­men wer­den. Im Rah­men des inter­kom­mu­na­len Aus­tauschs können auch Kin­der ande­rer Wohn­ge­mein­den auf­ge­nom­men werden.
  • Als Ergänzung zum instru­men­ta­len Ein­zel­un­ter­richt wird die Mit­wir­kung in Orches­ter, Ensem­bles und im Kin­der­chor kos­ten­los angeboten.

An- und Abmeldung sowie Änderungen des Musikunterrichts

  • An- und Abmel­dun­gen sowie Änderungen des Musik­un­ter­richts-Besuchs müssen schrift­lich jeweils bis 15. Novem­ber bzw. 30. April des lau­fen­den Semes­ters erfolgen.
  • Anmel­dun­gen sind auf Beginn eines Semes­ters möglich.
  • Mit der schrift­li­chen Bestätigung über die Auf­nah­me und die Zutei­lung wird die Anmel­dung rechtskräftig und ver­pflich­tet zur Bezah­lung des Schul­gel­des für min­des­tens ein Semester.
  • Die Abmel­dung ist fristgemäss vor Ende eines Semes­ters möglich (15. Novem­ber und 30. April). Ohne frist­ge­rech­te Abmel­dung gilt der Ver­trag auto­ma­tisch für ein wei­te­res Semes­ter. Bei aus­ser­ter­min­li­chem Aus­tritt oder Aus­schluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schul­gel­des. Das ent­spre­chen­de For­mu­lar muss die Unter­schrift der Lehr­per­son enthalten.
  • Eine Abmel­dung in den ers­ten bei­den Schul­wo­chen des lau­fen­den Semes­ters ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss durch den Schul­rat bewil­ligt wer­den. Vor­aus­set­zung für eine allfällige Bewil­li­gung ist, dass die nicht besuch­te Lek­ti­on von einem andern Schüler oder einer ande­ren Schülerin, die auf der War­te­lis­te ste­hen, belegt wer­den kann. In die­sem Fall entfällt die Semestergebühr; statt­des­sen ist eine Gebühr für den admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand zu ent­rich­ten. Das begründete Gesuch für eine aus­ser­ter­min­li­che Abmel­dung ist an die Schul­lei­tung zuhan­den des Schul­rats zu richten.
  • Leh­rer­wech­sel sind nur auf Semes­ter­wech­sel und in Abspra­che mit der bis­he­ri­gen Lehr­per­son möglich.

Unterrichtsorganisation

  • Die Grup­pen­kur­se begin­nen zu Beginn des Schul­jah­res im August. Der Ein­stieg in lau­fen­de Grup­pen­kur­se kann nicht garan­tiert werden.
  • Am ers­ten Mon­tag nach den Som­mer­fe­ri­en fin­den die Ein­tei­lun­gen für das neue Schul­jahr statt. Die­ser Tag ist unterrichtsfrei.
  • In beson­de­ren Ausnahmefällen kann auf­grund eines kurz­fris­ti­gen und unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­ses sei­tens der Lehr­per­so­nen der Unter­richt 1mal pro Semes­ter aus­fal­len. Bei Absen­zen der Lehr­per­so­nen wer­den die Stun­den durch eine Stell­ver­tre­tung erteilt oder von der Lehr­per­son vor- oder nach­ge­holt. Bei Absen­zen der SchülerInnen besteht für die Lehr­per­son kei­ne Ver­pflich­tung, die Stun­den nachzuholen.
  • Bei längerer Krank­heit (mehr als 3 Wochen) erfolgt auf Wunsch der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten eine anteilsmässige Rückerstattung der Schul­geld­kos­ten oder eine Gut­schrift auf das nächste Semester.
  • Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sind ver­pflich­tet, den Lehr­per­so­nen zur Erstel­lung des Stun­den­plans min­des­tens 3 mögliche Zeit­fens­ter an ihren Unter­richts­ta­gen für den Unter­richt ihrer Kin­der anzu­ge­ben. Bestehen­de Unter­richts­zei­ten lau­fen nicht auto­ma­tisch im nächsten Semes­ter wei­ter. Die Lehr­per­so­nen bemühen sich um die bestmögliche Stun­den­plan-Ein­tei­lung. Die­se ist ver­bind­lich. Es ist nicht möglich, den Unter­richts­ort zu wählen.
  • Für den Unter­richt mit Kin­dern mit spe­zi­el­len Bedürfnissen steht die Schul­lei­tung den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Schulgeld

  • Das Schul­geld wird pro Semes­ter abgerechnet.
  • Die Musik­schu­le Bin­ningen-Bott­mingen kennt ein abge­stuf­tes Sub­ven­ti­ons- und Bei­trags­sys­tem. So kann auch in jenen Fällen eine musi­ka­li­sche Aus­bil­dung ermöglicht wer­den, in denen die finan­zi­el­len Verhältnisse der Eltern eine sol­che nicht erlau­ben würden. Ent­spre­chen­de Gesu­che können schrift­lich an das Sekre­ta­ri­at gerich­tet wer­den. Unser Sekre­ta­ri­at gibt Ihnen ger­ne Auskunft.

Einverständnis-Erklärung für Fotos

Mit der unter­schrie­be­nen Anmel­dung geben Sie Ihr Einverständnis, dass Fotos Ihrer Kin­der für die medi­en­wirk­sa­me Präsentation unse­rer Musik­schu­le veröffentlicht wer­den können. Die Kin­der wer­den ausdrücklich nicht nament­lich erwähnt. Wenn Sie nicht wünschen, dass Ihr Kind in öffentlichen Medi­en im Zusam­men­hang mit unse­ren Musikschulaktivitäten abge­bil­det wer­den soll, tei­len Sie uns dies bit­te schrift­lich unter sekretariat@msbibo.ch mit.