Talentförderung

Die Talent­för­de­rung der Musik­schu­len Basel­land dient der beson­de­ren För­de­rung von Schü­le­rin­nen und Schü­lern mit einer aus­ge­präg­ten musi­ka­li­schen Bega­bung. Das För­der­pro­gramm umfasst ein erwei­ter­tes Aus­bil­dungs­an­ge­bot und ist an bestimm­te Rah­men­be­din­gun­gen geknüpft.

Seit 2010 ist die Musik­schu­le Bin­ningen-Bott­mingen an das kan­to­na­le Pro­gramm zur Talent­för­de­rung der Musik­schu­len Basel­land ange­glie­dert. Die­ses För­der­pro­gramm wird von allen 15 Musik­schu­len im Kan­ton ange­bo­ten und gemein­sam durch­ge­führt. Sie hat zum Ziel, beson­ders begab­te und geeig­ne­te Schü­le­rin­nen und Schü­ler nach­hal­tig zu fördern.

Durch ein breit aus­ge­bau­tes Fächer­an­ge­bot wird eine Inten­si­vie­rung und Erwei­te­rung der Aus­bil­dung erreicht. Dazu gehö­ren Instru­men­tal-Unter­richt, Zweit­in­stru­ment, Kam­mer­mu­sik, Ensem­bles und Orches­ter, Gehör­bil­dung und Musiktheorie.

Die struk­tu­rier­ten Gefäs­se der Talent­för­de­rung bie­ten den Rah­men, in dem neben dem indi­vi­du­el­len Unter­richt ein sys­te­ma­ti­scher Aus­tausch zwi­schen den Schü­le­rIn­nen gepflegt wird. Zudem ermög­licht die­se fes­te Struk­tur die nöti­ge inten­si­ve bera­ten­de Begleitung.

Die Richt­li­ni­en der Talent­för­de­rung an der Musik­schu­le Bin­ningen-Bott­mingen basie­ren auf den Richt­li­ni­en der kan­to­na­len Talent­för­de­rung der Musik­schu­len Baselland.

Alter
Der Ein­tritt ist ab 12 Jah­ren mög­lich. Aus­nah­men sind möglich.

Vor­aus­set­zun­gen
Nebst einer aus­ge­präg­ten musi­ka­li­schen Bega­bung wird von den Schü­le­rin­nen und Schü­lern der Talent­för­de­rung erwar­tet, dass die Beschäf­ti­gung mit dem eige­nen Instru­ment und der Musik im Zen­trum ihrer Frei­zeit-Akti­vi­tä­ten steht.

Ein­tritt
Der Ein­tritt ist für Schü­le­rIn­nen mög­lich, die den Unter­richt im instru­men­ta­len Haupt­fach an der Musik­schu­le Bin­ningen-Bott­mingen belegen.

Der Anmel­dung zur Auf­nah­me­prü­fung gehen fol­gen­de Schrit­te voraus:

a) Eine Emp­feh­lung der Instru­men­tal- oder Gesangslehrperson.
b) Ein öffent­li­ches Vor­spiel in Anwe­sen­heit der Lehr­per­son und der Schulleitung.

Die Auf­nah­me­prü­fung fin­det ein­mal jähr­lich statt. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler spie­len einer Fach­ju­ry vor, wel­che die momen­ta­ne Leis­tung sowie das musi­ka­li­sche und künst­le­ri­sche Poten­zi­al beur­teilt. Es müs­sen min­des­tens zwei Stü­cke unter­schied­li­cher Stil­rich­tun­gen vor­ge­tra­gen werden.

Die Ein­tritts­prü­fung wird zusam­men mit dem Wett­be­werb für das Kon­zert­po­di­um des kan­to­na­len Impuls­pro­gramms durch­ge­führt. Die orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­ant­wor­tung tra­gen der Talen­trat und die Geschäfts­stel­le TFBL.

Die Jury besteht aus:
Ver­tre­te­rIn­nen der AMS Basel
Ver­tre­te­rIn­nen des Talentrates
einer Fach­per­son des jewei­li­gen Instrumentes

Fächer­an­ge­bot

Fol­gen­de Fächer sind zu belegen:

  • Instru­men­tal-Unter­richt oder Gesang

Der wöchent­li­che Unter­richt im Haupt­fach dau­ert im Mini­mum eine 1,0 Lek­ti­on (50 Minu­ten). Eine län­ge­re Lek­ti­ons­dau­er ist möglich.

  • Neben­fach

Die Dau­er des Neben­fa­ches beträgt eine 0,5 Lek­ti­on (25 Minu­ten). Die Zeit für das Neben­fach kann voll­um­fäng­lich für das Haupt­fach ver­wen­det werden.

  • Theorie/Gehörbildung

Wöchent­lich im Grup­pen-Unter­richt oder einzeln.

  • Als Ergän­zung:

Kam­mer­mu­sik oder Ensembles/Orchester

Leis­tungs­kon­trol­le

  • Podi­ums­kon­zer­te

Die Schü­le­rIn­nen sind ver­pflich­tet, min­des­tens ein­mal pro Jahr an einem Podi­ums­kon­zert der Talent­för­de­rung auf­zu­tre­ten. Die­se öffent­li­chen Kon­zer­te wer­den von einer exter­nen, inter­kan­to­na­len Fach­ju­ry (ika­taj) besucht und beur­teilt. Die Lauf­bahn­dos­siers der auf­tre­ten­den Schü­le­rIn­nen wer­den der Jury von den Lehr­per­so­nen zur Ein­sicht vor­ge­legt. Frag­li­che Leis­tun­gen wer­den mit der Lehr­per­son und der Schul­lei­tung bespro­chen. Auf­ga­ben und Pflich­ten der Jury sind in einem Pflich­ten­heft beschrie­ben und öffent­lich einsehbar.

  • Klas­sen­stun­den

Die Klas­sen­stun­den bil­den einen zen­tra­len Bestand­teil der Talent­för­de­rung. Die Schü­le­rIn­nen sind ver­pflich­tet, min­des­tens ein­mal jähr­lich an einer Klas­sen­stun­de teil­zu­neh­men. Die­se fin­den in Form von Work­shops statt und die­nen der Ver­tie­fung eines bestimm­ten The­mas sowie dem Kon­takt und Aus­tausch der SchülerInnen.

  • Leis­tungs­be­richt

Der jähr­li­che Leis­tungs­be­richt besteht aus drei Teilen:
Hauptfachbericht
Nebenfachberichte

  • Selbst­ein­schät­zung der Schülerin oder des Schülers

Lauf­bahn­dos­sier
Die Lehr­per­so­nen sor­gen dafür, dass die musi­ka­li­sche Ent­wick­lung der Schüler/innen im Lauf­bahn­dos­sier doku­men­tiert wird.

Zusätz­li­che Angebote

Die Talent­för­de­rung bie­tet spe­zi­el­le, zeit­lich begrenz­te Kur­se und Work­shops an. Die Teil­nah­me wird erwartet.

Schulgeld

Die Talent­för­de­rung wird von den Trä­ger­ge­mein­den Bin­ningen und Bott­mingen sub­ven­tio­niert. Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über­neh­men die Kos­ten für eine gan­ze Lek­ti­on im Haupt­fach, wäh­rend die Musik­schu­le die Kos­ten für die Bele­gung der Ergän­zungs­fä­cher übernimmt.

Aufsicht/Koordination
Der Talen­trat ist für die stra­te­gi­sche Aus­rich­tung und die Auf­sicht über die TFBL zustän­dig. Die Geschäfts­stel­le ist für die ope­ra­ti­ven Geschäf­te verantwortlich.

Ein­hal­tung der Richtlinien
Die Schul­lei­tun­gen der betei­lig­ten Musik­schu­len sind dafür ver­ant­wort­lich, dass die gemein­sa­men Richt­li­ni­en ein­ge­hal­ten werden.

Talentförderung

Die Talent­för­de­rung der Musik­schu­len Basel­land dient der beson­de­ren För­de­rung von Schü­le­rin­nen und Schü­lern mit einer aus­ge­präg­ten musi­ka­li­schen Bega­bung. Das För­der­pro­gramm umfasst ein erwei­ter­tes Aus­bil­dungs­an­ge­bot und ist an bestimm­te Rah­men­be­din­gun­gen geknüpft.

Seit 2010 ist die Musik­schu­le Bin­ningen-Bott­mingen an das kan­to­na­le Pro­gramm zur Talent­för­de­rung der Musik­schu­len Basel­land ange­glie­dert. Die­ses För­der­pro­gramm wird von allen 15 Musik­schu­len im Kan­ton ange­bo­ten und gemein­sam durch­ge­führt. Sie hat zum Ziel, beson­ders begab­te und geeig­ne­te Schü­le­rin­nen und Schü­ler nach­hal­tig zu fördern.

Durch ein breit aus­ge­bau­tes Fächer­an­ge­bot wird eine Inten­si­vie­rung und Erwei­te­rung der Aus­bil­dung erreicht. Dazu gehö­ren Instru­men­tal-Unter­richt, Zweit­in­stru­ment, Kam­mer­mu­sik, Ensem­bles und Orches­ter, Gehör­bil­dung und Musiktheorie.

Die struk­tu­rier­ten Gefäs­se der Talent­för­de­rung bie­ten den Rah­men, in dem neben dem indi­vi­du­el­len Unter­richt ein sys­te­ma­ti­scher Aus­tausch zwi­schen den Schü­le­rIn­nen gepflegt wird. Zudem ermög­licht die­se fes­te Struk­tur die nöti­ge inten­si­ve bera­ten­de Begleitung.

Die Richt­li­ni­en der Talent­för­de­rung an der Musik­schu­le Bin­ningen-Bott­mingen basie­ren auf den Richt­li­ni­en der kan­to­na­len Talent­för­de­rung der Musik­schu­len Baselland.

Alter
Der Ein­tritt ist ab 12 Jah­ren mög­lich. Aus­nah­men sind möglich.

Vor­aus­set­zun­gen
Nebst einer aus­ge­präg­ten musi­ka­li­schen Bega­bung wird von den Schü­le­rin­nen und Schü­lern der Talent­för­de­rung erwar­tet, dass die Beschäf­ti­gung mit dem eige­nen Instru­ment und der Musik im Zen­trum ihrer Frei­zeit-Akti­vi­tä­ten steht.

Ein­tritt
Der Ein­tritt ist für Schü­le­rIn­nen mög­lich, die den Unter­richt im instru­men­ta­len Haupt­fach an der Musik­schu­le Bin­ningen-Bott­mingen belegen.

Der Anmel­dung zur Auf­nah­me­prü­fung gehen fol­gen­de Schrit­te voraus:

a) Eine Emp­feh­lung der Instru­men­tal- oder Gesangslehrperson.
b) Ein öffent­li­ches Vor­spiel in Anwe­sen­heit der Lehr­per­son und der Schulleitung.

Die Auf­nah­me­prü­fung fin­det ein­mal jähr­lich statt. Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler spie­len einer Fach­ju­ry vor, wel­che die momen­ta­ne Leis­tung sowie das musi­ka­li­sche und künst­le­ri­sche Poten­zi­al beur­teilt. Es müs­sen min­des­tens zwei Stü­cke unter­schied­li­cher Stil­rich­tun­gen vor­ge­tra­gen werden.

Die Ein­tritts­prü­fung wird zusam­men mit dem Wett­be­werb für das Kon­zert­po­di­um des kan­to­na­len Impuls­pro­gramms durch­ge­führt. Die orga­ni­sa­to­ri­sche Ver­ant­wor­tung tra­gen der Talen­trat und die Geschäfts­stel­le TFBL.

Die Jury besteht aus:
Ver­tre­te­rIn­nen der AMS Basel
Ver­tre­te­rIn­nen des Talentrates
einer Fach­per­son des jewei­li­gen Instrumentes

Fächer­an­ge­bot

Fol­gen­de Fächer sind zu belegen:

  • Instru­men­tal-Unter­richt oder Gesang

Der wöchent­li­che Unter­richt im Haupt­fach dau­ert im Mini­mum eine 1,0 Lek­ti­on (50 Minu­ten). Eine län­ge­re Lek­ti­ons­dau­er ist möglich.

  • Neben­fach

Die Dau­er des Neben­fa­ches beträgt eine 0,5 Lek­ti­on (25 Minu­ten). Die Zeit für das Neben­fach kann voll­um­fäng­lich für das Haupt­fach ver­wen­det werden.

  • Theorie/Gehörbildung

Wöchent­lich im Grup­pen-Unter­richt oder einzeln.

  • Als Ergän­zung:

Kam­mer­mu­sik oder Ensembles/Orchester

Leis­tungs­kon­trol­le

  • Podi­ums­kon­zer­te

Die Schü­le­rIn­nen sind ver­pflich­tet, min­des­tens ein­mal pro Jahr an einem Podi­ums­kon­zert der Talent­för­de­rung auf­zu­tre­ten. Die­se öffent­li­chen Kon­zer­te wer­den von einer exter­nen, inter­kan­to­na­len Fach­ju­ry (ika­taj) besucht und beur­teilt. Die Lauf­bahn­dos­siers der auf­tre­ten­den Schü­le­rIn­nen wer­den der Jury von den Lehr­per­so­nen zur Ein­sicht vor­ge­legt. Frag­li­che Leis­tun­gen wer­den mit der Lehr­per­son und der Schul­lei­tung bespro­chen. Auf­ga­ben und Pflich­ten der Jury sind in einem Pflich­ten­heft beschrie­ben und öffent­lich einsehbar.

  • Klas­sen­stun­den

Die Klas­sen­stun­den bil­den einen zen­tra­len Bestand­teil der Talent­för­de­rung. Die Schü­le­rIn­nen sind ver­pflich­tet, min­des­tens ein­mal jähr­lich an einer Klas­sen­stun­de teil­zu­neh­men. Die­se fin­den in Form von Work­shops statt und die­nen der Ver­tie­fung eines bestimm­ten The­mas sowie dem Kon­takt und Aus­tausch der SchülerInnen.

  • Leis­tungs­be­richt

Der jähr­li­che Leis­tungs­be­richt besteht aus drei Teilen:
Hauptfachbericht
Nebenfachberichte

  • Selbst­ein­schät­zung der Schülerin oder des Schülers

Lauf­bahn­dos­sier
Die Lehr­per­so­nen sor­gen dafür, dass die musi­ka­li­sche Ent­wick­lung der Schüler/innen im Lauf­bahn­dos­sier doku­men­tiert wird.

Zusätz­li­che Angebote

Die Talent­för­de­rung bie­tet spe­zi­el­le, zeit­lich begrenz­te Kur­se und Work­shops an. Die Teil­nah­me wird erwartet.

Schulgeld

Die Talent­för­de­rung wird von den Trä­ger­ge­mein­den Bin­ningen und Bott­mingen sub­ven­tio­niert. Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten über­neh­men die Kos­ten für eine gan­ze Lek­ti­on im Haupt­fach, wäh­rend die Musik­schu­le die Kos­ten für die Bele­gung der Ergän­zungs­fä­cher übernimmt.

Aufsicht/Koordination
Der Talen­trat ist für die stra­te­gi­sche Aus­rich­tung und die Auf­sicht über die TFBL zustän­dig. Die Geschäfts­stel­le ist für die ope­ra­ti­ven Geschäf­te verantwortlich.

Ein­hal­tung der Richtlinien
Die Schul­lei­tun­gen der betei­lig­ten Musik­schu­len sind dafür ver­ant­wort­lich, dass die gemein­sa­men Richt­li­ni­en ein­ge­hal­ten werden.